BMJ: Genossenschaften werden europäisch

  • BMJ-Pressemitteilung

    Berlin, 19. Oktober 2005

    Genossenschaften werden europäisch


    Das Bundesjustizministerium hat heute den Referentenentwurf zur Reform des Genossenschaftsrechts den Bundesministerien, Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet.
    Anlass ist die Einführung der Europäischen Genossenschaft oder Societas Cooperativa Europaea (SCE) in das deutsche Recht. Die SCE ist eine neue Rechtsform nach europäischem Gemeinschaftsrecht. Sie tritt neben die Genossenschaft nach nationalem Recht. Grundlage sind zwei EU-Rechtsakte vom Sommer 2003: eine Verordnung, die unmittelbar in den Mitgliedstaten gilt, und eine Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer, die bis August 2006 in nationales Recht umzusetzen ist.
    „Die neue Rechtsform der Europäischen Genossenschaft soll Genossenschaften die grenzüberschreitende Betätigung erleichtern. Durch attraktive Ausführungsvorschriften wollen wir einen Anreiz bieten, dass eine neu gegründete Europäische Genossenschaft ihren Sitz in Deutschland nimmt", erklärte die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
    Um die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Genossenschaft gegenüber der SCE zu gewährleisten, sieht der Gesetzentwurf neben den Ausführungsvorschriften zum europäischen Recht eine maßvolle Modernisierung des deutschen Genossenschaftsgesetzes vor:

    • Die Gründung von Genossenschaften soll erleichtert und die allgemeinen Rahmenbedingungen gerade für kleine Genossenschaften verbessert werden. Zum Beispiel soll die Mindestmitgliederzahl von sieben auf drei abgesenkt werden. Die Rechtsform der Genossenschaft soll auch für soziale oder kulturelle Zwecke geöffnet werden. Besonders wichtig für kleine Genossenschaften ist die vorgesehene Ausnahme von der Prüfung des Jahresabschlusses bei Genossenschaften mit einer Bilanzsumme bis einer Million Euro.
    • Ideen aus der im Aktienrecht geführten Corporate-Governance-Diskussion sollen auf die Genossenschaft übertragen werden. Dabei geht es z.B. um die Stärkung der Rolle des Aufsichtsrats durch Informationsrechte des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds und um bessere Informationsversorgung und Einflussmöglichkeiten der Mitglieder.
    • Die Kapitalbeschaffung und Kapitalerhaltung soll erleichtert werden: Hierfür soll zum Beispiel eine Sachgründung zugelassen werden, ein Mindestkapital eingeführt werden können, rein investierende Mitglieder zugelassen werden.

    „Mein Ziel ist es, die Attraktivität der Genossenschaft zu stärken und deutlich zu machen, dass die Genossenschaft eine den Ansprüchen des modernen Wirtschaftslebens entsprechende Rechtsform ist. Denn Genossenschaften sind eine bewährte Form wirtschaftlicher Tätigkeit, bei denen sich unternehmerische Initiative, Selbsthilfe und soziale Orientierung miteinander verbinden. In Zeiten, in denen mehr Bürgerinitiative gefragt ist, und das Bewusstsein wächst, dass zum Unternehmertum auch soziale Verantwortung gehört, sollte die Genossenschaft eine größere Rolle im Wirtschaftsleben und in der Gesellschaft spielen“, so Zypries weiter.

  • ist ja seltsam. ich hab mich immer gefragt, wofür man die rechtsform der genossenschaft eigentlich überhaupt benötigt ... die antwort such ich immer noch...

  • Gründung der Gen. bei 3 Mitgliedern. Bei der nächsten Reform wird dann auf 2 reduziert, wobei wir dann bei dem berühmten Schnack angelangt sind:
    Ich freue mich, dass du so zahlreich zur Gründung der Genossenschaft erschienen bist. Setze dich im Halbkreis hin und lies die Materialien durch...
    Da warten wir mal ab, was sich im Vereinsrecht tut...ich ahne Schlimmes.

  • BMJ-Pressemitteilung

    Berlin, 25. Januar 2006

    Neue Impulse für das Genossenschaftsrecht


    Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts beschlossen.

    „Mein Ziel ist es, die Attraktivität der Genossenschaft zu stärken und deutlich zu machen, dass die Genossenschaft eine den Ansprüchen des modernen Wirtschaftslebens entsprechende Rechtsform ist", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Genossenschaften sind eine bewährte Form wirtschaftlicher Tätigkeit, bei denen sich unternehmerische Initiative, Selbsthilfe und soziale Orientierung miteinander verbinden. In Zeiten, in denen mehr Bürgerengagement gefragt ist und das Bewusstsein wächst, dass zum Unternehmertum auch soziale Verantwortung gehört, sollte die Genossenschaft eine größere Rolle im Wirtschaftsleben und in der Gesellschaft spielen. Ich hoffe deshalb, dass dieser Gesetzentwurf dazu beiträgt, dass bei Unternehmensneugründungen vermehrt die Rechtsform der Genossenschaft gewählt wird“, so Zypries weiter.
    Im Einzelnen sind Gesetzesänderungen in folgenden Bereichen vorgesehen:

    • Die Gründung von Genossenschaften soll erleichtert, und die allgemeinen Rahmenbedingungen gerade für kleine Genossenschaften sollen verbessert werden. Zum Beispiel wird die Mindestmitgliederzahl von sieben auf drei abgesenkt. Die Rechtsform der Genossenschaft wird auch für soziale oder kulturelle Zwecke geöffnet. Besonders wichtig für kleine Genossenschaften ist die Ausnahme von der Prüfung des Jahresabschlusses bei Genossenschaften mit einer Bilanzsumme bis zwei Millionen Euro.
    • Ideen aus der im Aktienrecht geführten Corporate Governance-Diskussion werden auf den Genossenschaftsbereich übertragen. Dazu gehört zum Beispiel die Stärkung der Rolle des Aufsichtsrats oder die Verbesserung der Informationsversorgung und der Einflussmöglichkeiten der Mitglieder, insbesondere wenn eine Vertreterversammlung besteht.
    • Der Gesetzentwurf erleichtert die Kapitalbeschaffung und -erhaltung bei Genossenschaften, zum Beispiel indem eine Sachgründung zugelassen wird, ein Mindestkapital eingeführt werden kann und indem rein investierende Mitglieder zugelassen werden können.
    • Schließlich ist das Genossenschaftsgesetz auch sprachlich zu modernisieren. Zum Beispiel wird die Bezeichnung „der Genosse“ durch die geschlechtsneutrale und schon jetzt in der Praxis gebräuchliche Bezeichnung „Mitglied der Genossenschaft“ ersetzt.

    Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus die erforderlichen Regelungen für eine neue, supranationale Rechtsform - die Europäische Genossenschaft. Grundlage sind zwei EU-Rechtsakte vom Sommer 2003: eine Verordnung, die unmittelbar in den Mitgliedstaten gilt, und eine Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer, die bis August 2006 in nationales Recht umzusetzen ist. Durch attraktive Ausführungsvorschriften im deutschen Recht soll ein Anreiz geboten werden, dass eine neu gegründete Europäische Genossenschaft ihren Sitz in Deutschland nimmt.

  • ..

  • Entscheidend ist die Förderung der Mitglieder, z.B. Wohnungsbaugenossenschaften. In welcher anderen Gesellschaftsform werden den Mitgliedern als Gesellschaftszweck u.a. Wohnungen zur Verfügung gestellt?

  • Tja, die Genossenschaftsbanken, also die Raiffeisen und volksbanken oder auch die Spardabank waren schon etwas erfolgreicher als andere Banken, das zeigen die aktuellen Geschäftsberichte.
    Bei der Spardabank zahlt man z.b. keine Kontoführungsgebühren etc.
    Wenn ich da an die Sparkassen oder die Deutsche Bank denke ....
    Der Erfolg gibt den Genossenschaftsbanken derzeit wohl Recht. Solche Banken sind mir persönlich daher viel lieber und sympathischer als diverse Großbanken mit den Negativschlagzeilen. Bei den Genossenschaftsbanken wird auch der Normalkunde mit kleinem Geldbeute freundlich behandelt, ebenso wie die kleine Renterin, die beim freundlichen Rechtspfleger vom Nachlaßgericht einen Erbschein beantragt.
    Im Übrigen muß man auch gewisse Traditionen bewahren und endlich aufhören mit dem oft leider auch sinnlosen, fast zwanghaften fusionieren und reformieren. Bis jetzt hat diese "Krankheit" noch keinen Fortschritt gebracht.
    Genossenschaftsbanken gibts hauptsächlich in Bayern und Österreich und da ist ja angeblich z.Zt. n o c h alles besser als woanders. ;)

  • hmmm. ich zahl bei der c..i - bank auch kein gebühren. und freundlich sind die auch. und man kriegt finanzierungen im konsumbereich fast nachgeworfen. sehr praktisch alles.

  • Leider werden die Genossenschaftsbanken immer größer, man kann nur hoffen, daß sie sich dem Verhalten mancher Großbanken nicht anschließen. Ein Verwandter von mir ist 86 Jahre alt, körperlich schwerstbehindert und auf den Rollstuhl angewiesen, den er selbst knapp bewegen kann. Seine Unterschrift besteht inzwischen aus einem Häckchen und einer horizentalen Linie. Die große Bank (die vielleicht nicht zu Unrecht mit Hass anfängt) aus der schönsten Stadt der Welt wollte, daß er zur Filiale kommt und eine Unterschrift hinterlegt, weil die aktuelle von der vor 40 Jahren hinterlegten abweicht. Soweit nicht verkehrt. Da dieses aber kaum möglich ist kam man auf den Gedanken Vollmacht-Ausweis-EMA. Doch obwohl er seit 20 Jahren in dem Pflegeheim lebt und die Post immer ankam, sollte es die aktuelle EMA sein. Dazu müsste er nur zum Ortsamt. Bei der Gelegenheit könnte er gleich seinen (grünen, kennt den noch einer?) Ausweis verlängern. Dabei war eine Zweigstelle dieser Bank schlappe 500 m entfernt. Da kam der rettende Vorschlag, er könne doch Online-Banking machen. Schluß: Eine Genossenschaftsbank begnügte sich mit einer Erklärung des behandelnden Arztes und das war´s. :daumenrau

  • Genossenschaften passen nicht in die Vorstellungswelt von oL ("..weil der ländliche mikrokosmus nicht mehr dem lifestyle des 21. jahrhunderts entspricht .."), also haben sie auch keine Daseinsberechtigung, basta!
    Alles, was Menschen und Maschinen dieser Welt untereinander zu regeln haben, wird demnächst bei einem lifestyleoffice in New York - Tokio - City völlig form- und problemlos abgewickelt, Präsident: oL.
    Schade, der Mann wäre als Komiker eine große Nummer.

  • @Peter

    was ist dein kritikpunkt?

    allein die tatsache, dass wir alle -über das bundesgebiet verstreut- uns hier im forum austauschen (könnnen), zeigt doch, dass die welt sich weitergedreht hat.

    ich erkenne nur die vorteile der entwicklung an, statt gegen alles neue zu sperren und zu meckern. manches ist schlechter, aber vieles ist besser als vorher. so meine sicht.

  • Die Tatsache, dass es Einrichtungen (gleich welcher Art) gibt, die mal irgendwann sinnvoll eingerichtet worden sind, kann nicht bedeuten, dass es künftig nicht mehr erlaubt sein, sich gelegentlich die Frage zu stellen, ob die Einrichtung noch benötigt wird. Wichtig ist bei der Fragestellung nur, dass das Ergebnis offen bleibt.

    Insofern stimme ich oL zu.

    Alles andere bedeutete, nach dem Satz "Das war schon immer so" bzw. "Das haben wir schon immer so gemacht" zu leben - was jeglichen Fortschritt ausschlösse.

    Off topic, ich weiß...

    Andererseits, oL, wollte man alles abschaffen, dessen Relevanz sich im unteren einstelligen Prozentbereich bewegt, könnten wir unsere Gesetze drastisch ausdünnen. Dann könnten wir z. B. auch Inhabergrundschulden abschaffen. Das würde auch nicht allen gefallen. Selbst wenn es also irgendwann mal weniger Genossenschaften geben sollte, so meine ich doch, dass sie erhalten bleiben. Die Verknüpfung "wirtschaftliches Handeln" und "persönlicher Bezug" und "viele Mitglieder" gibt es nur dort.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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