• brauche mal ein paar Meinungen:

    ich habe ein Gutachten erhalten, in dem der Gutachter zur den Altlasten folgendes mitteilt:
    Das Grundstück ist im Altlastenkataster unter der Bezeichnung Schafstall als archivierte Fläche registriert. Ein Teil der Flächen wurde mit Einfamilienhäusern bebaut. Hierbei wurden keine Verunreinigungen festgestellt. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine archivierte Fläche handelt, hat diese keinen wertmäßigen Einfluss auf den Verkehrswert.

    Habe dann noch die "Altlastenbehörde" angerufen. Diese erklärten, momentan keine akuter Handlungsbedarf besteht. Ggfs. muss neu geprüft werden, wenn eine andere Nutzung des Grundstücks erfolgen soll. Archivierte Fläche bedeutet, dass ein verdacht bestanden hat, dieser ausgeräumt wurde oder sich nicht bestätigt hat oder die Nutzung der Fläche beibehalten wurde und es momentan keine weitern Gründe zur Verfolgung besteht.

    Bin nun unschlüssig, ob ich ein Altlastengutachten einholen muss?

  • Ich würde mir die Antwort nochmal schriftlich geben lassen und wenn nun (bei aktuellem Status Quo) alles in Ordnung ist, nichts weiter veranlassen. Das nur noch im Termin bekannt geben.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Da würde ich jetzt kein GA einholen. Einfluss auf den VW hat es ja auch nicht. Ich hätte jetzt nur gehandelt, wenn der SV evtl. einen Abschlag hätte machen wollen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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