Hallo an Alle,
ich hätte mal eine Frage in die Runde wie ihr das handhabt/seht:
immer öfters enthalten die Zwecke der Vereine nun den Katalog der AO des Finanzamtes (z.B. Förderung der Kunst und Kultur). Meiner Meinung nach ist hieraus eine Prüfung nach §21 BGB (wirtschaftlich/nichtwirtschatlich) nicht möglich, da viel zu weit gefasst. Die Angaben nach ..."insbesondere durch "...(z.B. Vermittlung der darstellenden Kunst in Form von historischem Liedgut) sind nur und vorallem abschließend aufgeführte Beispiele, die mittels -bloßer- Satzungsänderung abänderbar sind - für echte Zweckänderungen greift ja § 33 BGB.
Ich danke schon mal für eure Antworten!