IK Verfahren, Verfahrenskosten sind nur über Stundung gedeckt.
Schuldner hat in den Monaten vor der IE über sein Vermögen geerbt. Erbschaft ist überschuldet. Erbe wurde vom Schuldner dennoch nicht ausgeschlagen.
Befinden uns aktuell im eröffneten Verfahren. Nun fragt sich der IV, ob er ein Nachlassinsolvenzverfahren über das Erbe beantragen muss, ob für ihn als IV eine solche Antragspflicht besteht. Besteht Risiko für Haftung nach § 60 InsO?