Vergütung des Betreuers aus dem Vermögen?

  • Betreuter ist vermögend. Betreuer beantragt Genehmigung zur Entnahme der Vergütung vom Konto des Betreuten. Hierzu müssten aber Aktien verkauft werden, da auf dem Konto nicht genügend Guthaben vorhanden ist.

    Muss der Betreute Vermögen in Form von Aktien zur Zahlung der Betreuervergütung einsetzen.

    Wenn ja, muss der Betreuer dann nicht den Verkauf der Aktien genehmigen lassen?

  • Betreuter ist vermögend. Betreuer beantragt Genehmigung zur Entnahme der Vergütung vom Konto des Betreuten. Hierzu müssten aber Aktien verkauft werden, da auf dem Konto nicht genügend Guthaben vorhanden ist.

    Warum? Ans Girokonto kann er doch ohne Genehmigung...

    Muss der Betreute Vermögen in Form von Aktien zur Zahlung der Betreuervergütung einsetzen.

    Wenn ja, muss der Betreuer dann nicht den Verkauf der Aktien genehmigen lassen?

    Zwei Mal: Ja!

  • Muss ich bezüglich des Verkaufs dann nicht prüfen, ob dem Betreuten durch diesen Verluste entstehen?

    Außerdem muss ich doch den Betreuten vorab hören, zur Vergütung und zum Verkauf. Der wird sich sicher wehren. Was dann?

  • Muss ich bezüglich des Verkaufs dann nicht prüfen, ob dem Betreuten durch diesen Verluste entstehen?

    Außerdem muss ich doch den Betreuten vorab hören, zur Vergütung und zum Verkauf. Der wird sich sicher wehren. Was dann?

    Es ist doch sein gutes Recht anderer Meinung zu sein; dafür gibt es schließlich Rechtsmittel...

  • Muss ich bezüglich des Verkaufs dann nicht prüfen, ob dem Betreuten durch diesen Verluste entstehen?

    ?

    Klar musst du eventuelle Verluste prüfen, aber dann werden halt nicht Aktien im Wert von 2.000,- verkauft (wenn das Einkommen ansonsten ausreicht) sondern nur im Wert von 600,- (oder je nachdem wie hoch die Vergütung sein soll). Das wird dann ein schönes Spiel, wenn der Betreuer quartalsmäßig Vergütungsanträge stellt :cool:

    Vielleicht gibt's ne Möglichkeit für den Betreuer, eine Ermächtigung nach § 1825 BGB zu beantragen.... Aber dazu kenn ich natürlich die Vermögenslage zu wenig, habs jetzt auch nicht durchgeprüft, war nur ein Gedanke:)

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Meine Betreute war bis zum Umzug ins Heim mittellos.
    Da nunmehr das Haus nicht mehr geschützt ist, ist Sie vermögend.
    Allerdings sind ja effektiv keine flüssigen Geldmittel vorhanden und ein Hausverkauf selbst kann sich ja auch gut
    und gerne mal über mehrere Monate hinziehen.
    Hat das Problem nunmehr der Betreuer weil ich einfach gegen das Vermögen festsetze und er vollstrecken muss, oder aber zahle ich ihm seine
    Vergütung aus der Staatskasse aus und leite selbst ein Rückforderungsverfahren ein?

    Schonmal danke

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!