Hallo,
ich habe hier folgenden Fall:
Ein H4-Epfänger soll auf ärztlichen Rat unbedingt umziehen. Hier im Bezirk klaffen die Realität und die als angemessen angesehenen Wohnkosten allerdings stark auseinander, sodass die kommunale Zusicherung des Jobcenters selten erteilt wird.
Er möchte jetzt Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einlegen. Soweit, so gut.
Allerdings ist das in diesem Jahr der zweite Antrag wegen einer solchen Sache. Die Familie sucht schon länger eine Wohnung, hatte den gleichen Fall mit einer anderen Wohnung, die der Vermieter dann an jemand anderen gegeben hat.
Unter "eine Angelegenheit" kann ich es nicht subsumieren, weil es unterschiedliche Wohnungen sind.
Ich kann aber ja auch, sollte es jetzt so kommen, dass er diese Wohnung auch nicht bekommt, eine dritte auch nicht und so weiter, jedesmal BerH bewilligen, weil er nie die kommunale Zusicherung bekommt?