Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich habe hier einen recht komplizierten Fall in einer Vormundschaftssache und bräuchte da euren Rat.
Das 15-jährige Kind lebt seit mehreren Jahren in einer Pflegefamilie. Zum Vormund ist das Jugendamt mit dem Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge bestellt worden. Der Kontakt zwischen Pflegeeltern und Jugendamt gestaltete sich bereits von Anfang an schwierig.
Nun ist es bereits seit längerem so, dass die Pflegeeltern jeglichen Kontakt des Jugendamtes als Vormund zu dem Kind verweigern.
In dem Bericht des Jugendamtes wurde mitgeteilt, dass das Kind selbst bereits seit etwa 2 Jahren nicht mehr persönlich "besucht" werden konnte. Durch Umfragen an der Schule etc. ist dem Jugendamt jedoch bekannt, dass der Junge regelmäßig zur Schule geht, keine Auffälligkeiten zeigt und bei den Pflegeeltern gut aufgehoben sein dürfte.
Das Jugendamt hat keine Zweifel, dass die Pflegeeltern sich sehr um das Wohl des Jungen bemühen. Die Pflegeeltern haben jedoch in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit einem anderen Träger bzw. dem Jugendamt gemacht und sind nun der festen Überzeugung, dass jeglicher Kontakt des Jugendamtes mit dem Jungen dessen Verhalten negativ beeinflussen würde.
Nach Angaben der Pflegeeltern würde der Junge nach Kontakten mit dem Jugendamt wieder auffällig werden und Dinge zerstören etc.
Inwieweit dies zutrifft lässt sich aus sich des Vormundschaftsgerichts nicht genau überprüfen. Nun stellt sich jedoch die Frage, wie ich als Vormundschaftsgericht darauf reagiere. Das Jugendamt hat sich an mich gewandt und bittet um Mithilfe bzw. Auskunft, wie weiter verfahren werden soll.
Meiner Ansicht nach, kann die Vormundschaft so nicht weitergeführt werden, da das Gesetz eindeutig vorgibt, dass regelmäßige persönliche Kontakte zwischen Vormund und Kind stattzufinden haben. Andererseits steht das Kindeswohl im Vordergrund. Eine Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie würde sich sehr wahrscheinlich negativ auf die Entwicklung des Kindes auswirken. Daher bin ich nun etwas überfragt, wie hier korrekt vorzugehen ist.
Ich würde mich freuen, wenn ich einige Ratschläge oder sogar Rechtsgrundlagen erhalten könnte, die mir hier weiterhelfen
Da ich so einen Fall noch nie hatte und die Vormundschaftssachen noch nicht lange bearbeite, bin ich hier etwas überfragt...
Vielen Dank im Voraus