Tenorierung: "weiterleiten" wie vollstrecken?

  • Ist das ein Fall der GV-Vollstreckung oder doch eher eine Art Handlung iSd § 888 ZPO?


    "Einen Betrag weiterleiten" ist nur eine andere Bezeichnung für "einen Betrag zu zahlen". Anders wäre es nur, wenn es sich um etwas Gegenständliches handeln würde (was hier aber nicht der Fall ist). Dann könnte man das "Weiterleiten" als Herausgabe verstehen. Aber auch die ZV würde über den GVZ laufen.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Eigentlich setzt "weiterleiten" voraus, dass man zunächst etwas erhält, was man dann weiterleiten soll. Nachdem sich der Tenor aber zu dieser Frage ausschweigt (vielleicht, weil das "weiterzuleitende" bereits übergeben war) halte ich Bollefs Interpretation für zutreffend.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!