Hi!
Wie wäre eurer Meinung nach folgende Tenorierung zu vollstrecken:
"... der Beklagte verpflichtet sich, den Betrag iHv xxx EUR an den Kläger weiterzuleiten."
Ist das ein Fall der GV-Vollstreckung oder doch eher eine Art Handlung iSd § 888 ZPO?
Was meint Ihr?
Vielen Dank