Es wird die Löschung einer Grundschuld bewilligt und beantragt. Diese wurde im Grundbuch für eine natürliche Person aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs eingetragen.
Nach dem Eintragungstext (Grundschuld für XXX) wäre diese Grundschuld mit Brief, was mir eher unwahrscheinlich erscheint.
Ist bei einer Grundschuld aufgrund Vergleichs automatisch von deren Brieflosigkeit auszugehen?