Vollstreckung Ordnungsgeld gemäß § 89 FamFG in Frankreich

  • Hallo, ich bin noch neu im Forum und brauch mal Unterstützung:

    Mein Richter hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 4.000,00 EUR gem. § 89 FamFG gegen den Kindesvater verhängt, weil der Kindesvater gegen eine Entscheidung zum Umgangsrecht verstoßen hat.

    Der Kindesvater lebt in Frankreich. Natürlich hat der Kindesvater nicht freiwillig gezahlt, so dass ich jetzt das Ordnungsgeld in Frankreich vollstrecken soll. Beim europäischen Gerichtsatlas habe ich gefunden, dass die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 bei Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung Anwendung findet.

    Es wird ja keine Umgangsentscheidung vollstreckt, sondern das Ordnungsgeld hierzu. Hat hier jemand vielleicht schon praktische Erfahrungen und kann mir einen Rat geben, wie ich vorzugehen habe.
    Vielen Dank.:confused:

  • Ich habe in einem entsprechenden Fall mal rumtelefoniert und habe dann von einem Mitarbeiter des niedersächsichen Justizministeriums die Auskunft erhalten, dass die Vollstreckung von Ordnungs- und Zwangsgeldern im Ausland nicht möglich ist, da es anders als z.B. bei Bußgeldern an einer Grundlage fehlt.

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