Hallo, ich bin noch neu im Forum und brauch mal Unterstützung:
Mein Richter hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 4.000,00 EUR gem. § 89 FamFG gegen den Kindesvater verhängt, weil der Kindesvater gegen eine Entscheidung zum Umgangsrecht verstoßen hat.
Der Kindesvater lebt in Frankreich. Natürlich hat der Kindesvater nicht freiwillig gezahlt, so dass ich jetzt das Ordnungsgeld in Frankreich vollstrecken soll. Beim europäischen Gerichtsatlas habe ich gefunden, dass die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 bei Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung Anwendung findet.
Es wird ja keine Umgangsentscheidung vollstreckt, sondern das Ordnungsgeld hierzu. Hat hier jemand vielleicht schon praktische Erfahrungen und kann mir einen Rat geben, wie ich vorzugehen habe.
Vielen Dank.