Gerichtliches Erwerbsverbot aufgrund Missbrauchs einer Vollmacht

  • Vorgelegt wird ein notarieller Kaufvertrag über ein Grundstück. Der Verkäufer wird -in Ausübung einer General- und Vorsorgevollmacht- vertreten. Der Notar stellt Antrag für
    a) den Verkäufer auf Löschung einer Erwerbsvormerkung,
    b) den Verkäufer auf Löschung einer Grundschuld,
    c) den Erwerber auf Eintragung der Eigentumsänderung.

    Die Anträge sind an sich vollzugsreif.

    Nach Eingang der vorgenannten Anträge legt ein Rechtsanwalt einen gerichtlichen Beschluss gemäß § 937 Abs. 2 ZPO vor, nach dem es dem Erwerber verboten ist, seine Eintragung als Eigentümer und die Eintragung einer entsprechenden Erwerbsvormerkung für das obige Grundstück zu beantragen oder einen bereits gestellten Eintragungsantrag aufrecht zu erhalten. Der Rechtsanwalt ersucht darum, diese Verbote zu beachten.

    In der Begründung des Beschlusses wird ausgeführt, dass der Antragsteller (dies ist der Erwerber und der Vormerkungsberechtigte) glaubhaft gemacht hat, dass die General- und Vorsorgevollmacht missbräuchlich verwendet wurde.

    1) Ist von dem Verbot auch die Löschung der Grundschuld betroffen?
    2) Wie ist hier generell vorzugehen?

  • Vor der Antragszurückweisung ist mE stets rechtliches Gehör zu gewähren, s. hier:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post822313
    Der Notar wird daher auch zur beabsichtigten Zurückweisung des Antrags auf Eigentumsumschreibung anzuhören sein. Stehen alle Anträge unter dem (auch stillschweigenden) Vorbehalt des einheitlichen Vollzugs, wird er sie vermutlich insgesamt zurücknehmen. Für den Antrag auf Löschung der AV wird dies ohnehin erforderlich sein: Die Löschungsbewilligung für die AV wird sicherlich unter dem Vorbehalt der Eigentumsumschreibung stehen. Ist das Eigentum auf den Erwerber umgeschrieben, fehlt aber dem Veräußerer das Antragsrecht zur Löschung der AV. Daher hätte der Antrag schon nicht namens des Verkäufers gestellt werden dürfen.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!