AG: Löschung des Vorstands nach § 395 FamFG

  • Hallo zusammen!
    Ich hab mal wieder ein kleines Register-Problem.

    Ich hab hier eine Aktiengesellschaft, gegen deren einzigen Vorstand ein Strafbefehl wegen Insolvenzverschleppung erlassen wurde. Der Strafbefehl ist rechtskräftig. Die AG befindet sich derzeit in Insolvenz.

    Mein Plan wäre gewesen den Vorstand jetzt nach § 395 FamFG zu löschen. Mein Problem ist aber, dass dabei ja vorher alle "Beteiligten" vom Gericht zu benachrichtigen sind und Ihnen eine Frist zum Widerspruch eingeräumt werden muss. Wer genau sind denn die Beteiligten bei einer Aktiengesellschaft?

    Ich dachte zuerst mal an den Aufsichtsrat. Hier hab ich aber das Problem, dass ich nirgendwo eine Aufsichtsratsliste finde. Ich habe nur ein Protokoll von der Hauptversammlung 2014, wo drin steht wer der Aufsichtsratsvorsitzende ist. Mehr Personen finde ich da nicht.

    Den zu löschenden Vorstand selbst? Dem würde ich die Absicht ja auch mal mitteilen wollen xD

    Anderes Thema: Aktionäre. Denen muss ich nicht jedem einzeln mitteilen, dass ich den Vorstand löschen will, oder?
    Die werden ja durch den Aufsichtsrat vertreten.

    Und natürlich der Insolvenzverwalter. Dem würde ich das natürlich auch mitteilen.
    Vielleicht bekomme ich von dem ja noch ein paar Infos wer im AR sitzt. Wenn der mir das allerdings auch nicht sagen kann... naja, dann weiß ich nicht so richtig was ich machen soll :confused:

    Seh' ich das soweit alles richtig?
    Und was mache ich, wenn ich nicht rausfinde, wer im AR ist? (Ich hoffe, dass ich das rauskriege vom IV oder dem einen bekannten AR-Vorsitzenden)
    Was ist denn die angemessene Frist für den Widerspruch? Was nehmt ihr da so? Einen Monat?

    Und ein "Folge-Problem" gibt's ja auch noch: Wenn ich den Vorstand jetzt lösche und irgendwann das InsO-Verfahren ja beendet wird, dann will ich ja die ganze AG wegen Vermögenslosigkeit löschen und das muss ich ja auch wieder ankündigen. Wenn ich die Aufsichtsratsmitglieder finde, werde ich das denen ankündigen. Aber wenn nicht? Geht das über eine öffentliche Zustellung? :/

    Schon mal vielen Dank für alle Hilfen, Anregungen und guten Ideen :D

    LG
    Amira

  • Schließe mich Ti an.
    Das dürfte auch für das Folgeproblem gelten, da auch hier die Gesellschaft selbst zu hören ist. Da du dann keinen Vorstand mehr hast, wäre der Aufsichtsrat, dieser vertreten durch den Vorsitzenden, zu beteiligen.

  • Ok, dann schon mal vielen Dank euch beiden.

    Ich werd' jetzt einfach den Inso-Verwalter anschreiben, ihn drauf hinweisen, dass ich beabsichtige den Vorstand zu löschen und gleich anfragen ob der Aufsichtsratsvorsitzende von 2014 noch aktuell ist, bzw. wer es jetzt ist.

    Wie lange setzt ihr denn die Frist? 1 Monat oder länger?

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