Hallo, ich wusste leider nicht, wie ich die Themenüberschrift formulieren sollte. Es geht um folgendes:
In einem Insoverfahren bei mir erfolgte eine irrtümliche Überweisung auf das Massekonto. Es ist eine ausreichende Masse vorhanden. Der Insolvenzverwalter hat bereits vor Schlussbericht diesen Betrag zurücküberwiesen.
Jetzt beantragt er die Vergütungsfestsetzung und hat diesen irrtümlichen Betrag unter Berufung auf BGH IX ZR 164/14 zutreffenderweise mit in die Berechnungsgrundlage aufgenommen.
Allerdings sagt der BGH ja, dass die Mehrkosten, die durch diese erhöhte Berechnungsgrundlage für die Vergütung (und auch Gerichtskosten) von der Fehlüberweisung abzuziehen sind. Das hat der Verwalter nicht gemacht. Ich frage mich jetzt, wie ich das in dem Vergütungsbeschluss berücksichtigen kann? Ich setze ja die volle Summe fest. Aber ziehe ich denn jetzt diesen Mehrbetrag ab und verweigere dem Verwalter ín dieser Höhe die Entnahme aus der Masse ? oder habt Ihr einen anderen Vorschlag/ Idee?
Danke