Ich habe hier einen Antrag vorliegen in welchem die Teilungserklärung geändert wurde.
Teileigentum wird hier in Wohnungseigentum umgewandelt.
Die SE Nr. 10 soll zu Wohnzwecken, sowie als Praxis oder Büro genutzt werden dürfen
Die SE Nr. 100 soll als Gaststätte, sowie Praxis, Büro oder Kellerraum genutzt werden dürfen
Ich frage mich nun wie ich das im Grundbuch verlautbare. Führe ich alle Alternativen auf, oder muss sich der Eigentümer für eine Nutzungsart entscheiden ?