Nutzungsänderung verlautbaren

  • Ich habe hier einen Antrag vorliegen in welchem die Teilungserklärung geändert wurde.
    Teileigentum wird hier in Wohnungseigentum umgewandelt.

    Die SE Nr. 10 soll zu Wohnzwecken, sowie als Praxis oder Büro genutzt werden dürfen
    Die SE Nr. 100 soll als Gaststätte, sowie Praxis, Büro oder Kellerraum genutzt werden dürfen

    Ich frage mich nun wie ich das im Grundbuch verlautbare. Führe ich alle Alternativen auf, oder muss sich der Eigentümer für eine Nutzungsart entscheiden ?

  • Würde eintragen, dass sich die Zweckerklärung geändert hat, indem aus Wohnungs- nun Teileigentum wurde bzw. umgekehrt (vgl. BeckOK GBO Hügel/Kral Sonderbereich WEG Rn 201) und im Übrigen auf die Bewilligung Bezug nehmen.

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