Verbraucherinsolvenzverfahren aufgehoben, Schuldner "erfährt" erst in der Restschuldbefreiungsphase, dass er noch während der eröffneten Inso ein Grundstück geerbt hat und informiert seinen Treuhänder. Es gibt auch einen Interessenten für das Grundstück der einen realistischen Preis zahlen möchte.
Wie erfolgt denn der weitere Ablauf konkret in der Praxis ?
So weit klar: Es wird eine Nachtragsverteilung angeordnet. Den Antrag stellt der Treuhänder ?
Aber dann:
Wer verkauft dann konkret das Grundstück, also wer unterschreibt beim Notar ? Der Schuldner selbst oder der Treuhänder ?
Und woraus legitimiert sich der Treuhänder - genügt hierzu der Beschluss über die Nachtragsverteilung oder wird er formal erst nochmal zum Verwalter für diesen Massebestandteil bestellt oder wie geschieht dies konkret ?
Wird der Kaufvertrag dann auch so gefasst, dass der Kaufpreis über Notar direkt auf das Insolvenzanderkonto fließt ?