Informationsweitergabe an ehm. Ersatzbetreuer

  • Was haltet ihr von folgenderKonstellation:
    Für die Betreute wurde neben dem Betreuer ein Ersatzbetreuer bestellt, derjedoch nie tätig werden musste.
    Nun bittet er, ihn aus dem Amt des Ersatzbetreuers zu entlassen, da nach seinerMeinung der Betreuer das Geld der Betreuten verschleudert habe und er damitnichts zu tun haben wolle.
    Der Richter hat ihn entlassen und ich habe den Betreuer mit den Vorwürfenkonfrontiert. Es stimmt, dass das Vermögen geschmälert wurde, jedoch konnte mirnachgewiesen werden, dass dies alles zum Wohle der Betreuten erfolgte. Nachmeinen umfangreichen Recherchen habe ich wirklich keine Zweifel daran, dassalles mit rechten Dingen zugegangen ist. Muss ich dies jetzt noch dementlassenen Ersatzbetreuer mitteilen?

    Problem an der Sache ist nämlich, dass beide (Betreuer und Ersatzbetreuer)Nacherben nach dem verstorbenen Ehemann der Betreuten, die befreite Vorerbinist, sind.
    Als Nacherbe hätte der ehemalige Ersatzbetreuer Auskunftsansprüche gemäß dernachlassrechtlichen Vorschriften gegen die Vorerbin, vertr. durch denBetreuer. Dies scheint der ehem. Ersatzbetreuer jedoch nicht zu wissen.

    Würdet ihr hier noch etwas unternehmen?

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