Hallo,
Vermögenssorge für ererbtes Vermögen ist der Mutter entzogen und ein Pfleger eingesetzt.
Zum Erbe gehört auch ein vermietetes Haus, welches noch nicht abgezahlt ist.
Nun endet die Sollzinsbindung des noch vom verstorbenen Vater abgeschlossenen Darlehens.
Die finanzierende Bank hat ein Angebot über eine neue Sollzinsbindungsabrede gemacht,
welche der Pfleger annehmen möchte.
Die neue Zinsvereinbarung läuft noch vor dem 18 Lebensjahr des Pfleglings aus.
Es wird kein neues Darlehen aufgenommen und auch keine neue Zweckerklärung abgegeben.
Ich finde nichts darüber, ob ggf. eine Genehmigung erforderlich ist. § 1822 Nr. 5 und 10 BGB greifen ja nicht.
Hatte schon mal jemand so einen Fall und/oder ggf. Entscheidungen?
Vielen Dank