Anzahl der Angelegenheiten

  • Hallo :)
    Ich bin neu hier und auch neu in der Beratungshilfe. Ich habe leider kein Forum gefunden.

    Zum Sachverhalt: Ich habe eine Ast., die eine Vielzahl von Anträgen eingereicht hat. Die Anträge richten sich alle gegen das Jobcenter betreffen aber unterschiedliche Bescheide (Schuldgeld, Schwangerschaftsbekleidung, Erstausstattung, Mietangelegenheiten). Bekommt Sie nun für alle Angelegenheiten einen Bescheid oder aufgrund der Gleichartigkeit (Es sollen Widersprüche eingereicht werden) nur einen.

    Vielleicht kann mit jmd helfen oder einen Anhaltspunkt geben, wo ich etwas dazu finden kann.

    MfG

  • Laut Telefonauskunft hat sie die Bescheide schon erhalten. Und gegen alle möchte sie Widerspruch einlegen.


    Dann sollte sie auch kurz zu den einzelnen Bescheiden mitteilen können, was sie jeweils in diesen für unrichtig hält.

    :daumenrau

    Welche konkreten Zweifel hat die Rechtsuchende an der Rechtmäßigkeit der ergangenen behördlichen Entscheidungen? Die Finanzierung einer allgemeinen Prüfung jedes SGB II-Bescheides ist nicht Aufgabe der Beratungshilfe (Groß, Beratungshilfe, 13. Aufl., § 1 BerHG Rn. 78).

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Auf die Anzahl der Beratungshilfescheine kommt es nicht an. Es können auch mit einem Schein mehrere Angelegenheiten abgebacken werden.

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

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