Hallo,
ich habe verfahrenstechnisch eine doofe Sache auf dem Tisch:
In einem hiesigen Betreuungsverfahren sollte ein Grundstückskaufvertrag genehmigt werden (Betreuter ist Verkäufer). Das Ding wurde auch fast zu Ende gebracht, zwischenzeitlich ist jedoch der Betreute verstorben und von seinen 3 Kindern (eins Minderjährig) beerbt worden.
Jetzt bittet der Notar einfach um Weiterleitung an die F-Abteilung zur Genehmigung für das mj. Kind.
Hm...... erstmal muss ich jetzt wohl die entsprechenden Unterlagen und die Urkunde aus der Betreuungsakte rauspulen bzw. kopieren. Da ich so eine Konstellation noch nicht hatte, stellt sich mir die Frage, ob ich jetzt nicht zumindest eine Vollmacht von der Kindesmutter benötige, die der Notar mir vorlegt?
Die Auflassung wurde in der Urkunde bereits erklärt, aber habe ich hier jetzt nicht trotzdem eine neue Ausgangssituation? Die Erben treten ja in die Stellung des Verkäufers, aber es ist halt ein mj Kind dabei.
Bin gerade irgendwie verwirrt......