Aus einem Vollstreckungsbescheid will das Jugendamt Unterhalt pfänden, privilegiert gemäß § 850 d ZPO. Der Antrag wurde abgewiesen. Das Thema wird/wurde auch aktuell im Vollstreckungsthread diskutiert.
Das Jugendamt beantragt nun die Feststellung der Forderung als bevorrechtigte Forderung nach § 850 d ZPO.
Was ist das für ein Verfahren?
Wie läuft das ab, was wird geprüft? Ich habe den Vollstreckungsbescheid, das Urteil, dass der Schuldner die Vaterschaft anerkannt hat, Nachweise über die Zahlung von Unterhaltsvorschuss an das Kind und auch den Abweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts aus dem Beschluss zu vollstrecken.
Wie sieht die Feststellung ggfs dann aus? Was wird das? Eine Entscheidung, ein einfacher Vermerk?