Ich habe eine bpD zugunsten eines Turnvereines. Im Juni 1946 hat der Gemeinderat an das Amtsgericht geschrieben:
Zitat"Auf Grund einer Verfügung des Chefs der sächsischen Polizei vom xxx unter Anlehnung der Anordnung des alliierten Kontrollrates ist der Verein Turnverein aufgelöst und demzufolge im Vereinsregister zu löschen"
Die Löschung erfolgte. Hat jemand eine Idee wie ich die bpD gelöscht bekomme, ohne eine Nachtragsliquidation zu beantragen? Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird sicher nicht funktionieren, einzig wäre noch die Vertreterbestellung nach § 119 FlurbG. Vielleicht hat jemand eine Idee, wie ich die bpD einfacher weg bekomme.