funktionelle Zuständigkeit Antragsaufnahme Gewaltschutz (einstweilige Anordnung)

  • Hallo zusammen!

    Ich bin neu hier!
    Ich bin keine Rechtspflegerin, gebe aber Unterricht für Familiensachen im m. D.!
    Meine Frage ist nun, wer funktionell zuständig ist für die Aufnahme eines Antrages nach dem Gewaltschutzgesetz(EAGS)?
    Es ist immer zu lesen, dass der Rpfl. zuständig ist, aber aus welchem § ergibt es sich?

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