Vorgehen gegen Vereinsbetreuerin!?

  • Halli Hallo,

    ich brauche sehr dringend und kurzfristig eure / Ihre Meinung.
    Wir haben erfahren, dass eine Vereinsbetreuerin bei uns zum Ende des Monats entlassen wird. Dies war der Vereinsbetreuerin bereits seit einigen Wochen / Monaten bekannt. Zu den Betreuungsverfahren, in denen Sie als Vereinsbetreuerin eingesetzt ist, hat sie sich dahingehend nicht schriftlich geäußert.

    Heiß soviel, dass wir heute (Mittwoch) noch einige Akten haben, in denen seit Monaten kein Eingang erfolgt ist. Ab Freitag wären die Betreuten dann allesamt ohne rechtlichen Betreuer, da ein Betreuerwechsel bisher nicht beantragt wurde. Hätten wir nicht zufällig Kenntnis davon, dass die Vereinsbetreuerin ausscheidet, dann hätten wir wahrscheinlich in den Akten erst davon erfahren, wenn es längst zu spät ist und die Betreuten evtl. schon einige Tage / Wochen ohne Betreuer sind.

    Darüber hinaus stehen in gewissen Akten noch Schlussrechnungslegungen etc. aus. Man hat uns mitgeteilt, dass die Vereinsbetreuerin diese Unterlagen voraussichtlich bis Freitag auch nicht mehr beabsichtigt einzureichen.

    Eine Androhung und Festsetzung Zwangsgeld dürfte zeitlich nicht mehr drinsitzen - was kann man tun?
    Das Vorgehen kann man meines Erachtens nach so nicht einfach hinnehmen?! :binsauer:motz:

  • Bei uns werden für die Vereinsbetreuer jeweils auch Ersatzbetreuer bestellt, insoweit wäre die weitere Vertretung geregelt. GGfls. müsste eben ein weiterer Betreuer des Vereins bestellt werden, zugegeben zeitlich extrem knapp.
    Soweit Rechnungslegungen fehlen, kann man doch noch mit Zwangsgeld arbeiten, selbstverständlich muss die bisherige Betreuerin diese noch einreichen. Ihr Problem, wie sie es hinbekommt.....

  • Eine Verpflichtung der Vereinsbetreuerin, dem Gericht ihr absehbares Ausscheiden bekannt zu machen, besteht aus meiner Sicht nicht. Dies obliegt dem Verein als Arbeitgeber, sinnvollerweise verbunden mit einem Antrag nach § 1908b IV BGB. Da dies offenbar nicht geschehen ist, sollte wohl eher kein anderer Betreuer des betreffenden Vereins als Nachfolger bestellt werden.

    Die Möglichkeit der Zwangsgeldanordnung hinsichtlich der Schlussrechnungslegungen endet nicht mit dem Ausscheiden der Betreffenden aus dem Verein. De facto erstellt jedoch bei Vereinsbetreuerin meist der nachfolgende Vereinsbetreuer die Schlussrechnungslegungen für seinen Vorgänger.

  • m.E. ist der Betreuer solage Betreuer bis er entlassen wird, er wurde als natürliche Person bestellt (und eben nicht der Verein) und ist nun mal Betreuer und hat seine Pflichten insoweit auch wahrzunehmen.

    Trotzdem ist der Vereinsvorstand aufzufordern, hier die entsprechenden Anträge zu stellen.

  • Trotzdem ist der Vereinsvorstand aufzufordern, hier die entsprechenden Anträge zu stellen.

    Oder auch nicht. Ggf. führt die Vereinsbetreuerin die Betreuung als ehrenamtliche oder als Berufsbetreuerin weiter.

    In keinem Fall sind die Betreuten ohne Betreuer.

    Ich würde auch die Betreuerin um Erklärung bitten. Auf keinen Fall vorschnell und ohne Anhörung aller einen neuen Betreuer bestellen.

  • Trotzdem ist der Vereinsvorstand aufzufordern, hier die entsprechenden Anträge zu stellen.

    Oder auch nicht. Ggf. führt die Vereinsbetreuerin die Betreuung als ehrenamtliche oder als Berufsbetreuerin weiter.

    Dennoch muss der Verein die entsprechenden Mitteilungen machen bzw. Anträge stellen. Nur dann kann durch das Betreuungsgericht geprüft werden, ob ein Fall des § 1908 IV 2 BGB vorliegt!

    Wenn mangels Mitteilung bzw. Antrag des Vereins zufällig herauskäme, dass Betreuer X schon lange nicht mehr beim Verein angestellt ist, würde ich als Richter in sämtlichen Verfahren einen neuen Betreuer bestellen.

    In keinem Fall sind die Betreuten ohne Betreuer.


    Grundsätzlich ist das richtig. Dennoch entstehen u. a. folgende Probleme ohne (rechtzeitige) Neubestellung bei Ausscheiden aus dem Verein bzw. Entscheidung, dass Weiterführung als Privatperson:

    - Zahlung von Vergütung an den Verein kommt ab Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Betracht

    - Haftung für eventuelle Schäden der Betreuerin ist unklar, Versicherung des Vereins umfasst diese ohne Arbeitsverhältnis nicht mehr

    - mit Ende Arbeitsverhältnis Wegfall der Stellung als befreiter Betreuer?


    Auch bei Entscheidung, dass Betreuerin X die Betreuungen als Privatperson weiterführt, muss sie jeweils eine Schlussrechnungslegung und ein aktuelles Vermögensverzeichnis einreichen.

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