PfüB / Unterhalt - Zahlungseinwand

  • Ich habe einen Unterhalts-PfüB auf das Arbeitseinkommen des Schuldners nach 850d ZPO erlassen.

    Es wird wegen rückständigem und laufendem Unterhalt gepfändet.

    Aus der Forderungsaufstellungen gehen Teilzahlungen des Schuldners hervor.

    Der Schuldner legt die Erinnerung mit der Begründung ein, höhere Teilzahlungen auf den Rückstand gezahlt zu haben und den laufenden Unterhalt freiwillig zu zahlen. Nachweise (für die Vergangenheit) werden vorgelegt.

    Wie ist jetzt zu verfahren?

  • Ich habe einen Unterhalts-PfüB auf das Arbeitseinkommen des Schuldners nach 850d ZPO erlassen.

    Es wird wegen rückständigem und laufendem Unterhalt gepfändet.

    Aus der Forderungsaufstellungen gehen Teilzahlungen des Schuldners hervor.

    Der Schuldner legt die Erinnerung mit der Begründung ein, höhere Teilzahlungen auf den Rückstand gezahlt zu haben und den laufenden Unterhalt freiwillig zu zahlen. Nachweise (für die Vergangenheit) werden vorgelegt.

    Wie ist jetzt zu verfahren?

    Gläubiger/Gläubigervertreter anhören.

  • Erfüllen die Nachweise die Anforderungen des § 775 Nr. 5 ZPO kann man die ZV insoweit einstweilen einstellen.
    Grundsätzlich wird der Schuldner den Umstand, als materiellen Einwand, prozessual klären müssen.

    Soweit zum Zeitpunkt des Erlasses des PfÜBs ein fälliger Unterhaltsanspruch bestand, ist die Pfändung wegen des künftigen Unterhalts zulässig und nicht zu beanstanden.

  • Hallo,

    ich würde mich hier gerne dran hängen.

    Ich habe folgenden Fall:

    Ein Vater zahlt laut eigener Aussage freiwillig und regelmäßig den Unterhalt für seine Kinder an die Kindsmutter. Offenbar besteht ein Unterhaltstitel, diesen hab ich jedoch noch nicht gesehen. Im Jahr 2016 hat der Vater aus versehen in einem Monat pro Kind etwa 140 € zu wenig überwiesen. Ihm ist es nicht aufgefallen, es ist auch unklar, ob es sein Fehler war oder der Fehler der Bank. Jedenfalls hat die Kindsmutter daraufhin sofort einen PfÜB für den Rückstand und den laufenden Unterhalt beantragt. Der Antrag wurde im September 2016 gestellt, erlassen wurde der PfÜB im Oktober 2016, die Zustellung konnte jedoch erst letzte Woche erfolgen.

    Der Vater wendet nun ein, dass er erstens nicht bemerkt hatte, dass er aus versehen einmal zu wenig überwiesen hatte und dies natürlich sofort korrigiert hätte, wenn die Kindsmutter ihm Bescheid gesagt hätte.

    Außerdem habe er in der Zwischenzeit seit September 2016 weiterhin völlig freiwillig und vollständig den Unterhalt bezahlt, sodass der PfÜb überhaupt nicht notwendig ist und war. Laut Aussage des Vaters führt die Kindsmutter einen heftigen Rosenkrieg gegen ihn und versucht ihn wohl mit allen Mitteln "fertig zu machen", deswegen wurde seiner Meinung nach sofort der PfÜB beantragt.

    Drittens berechnet nun der Anwalt der Kindsmutter seine Gebühren aus den Jahreswerten des Unterhalts, insgesamt knapp 18.000 € und verlangt dafür ordentlich Gebühren, die insgesamt deutlich höher liegen, als die 200 oder 300 Euro, die der Vater aus Versehen zu wenig bezahlt hatte. Der Vater möchte die Gebühren nicht bezahlen, auch weil der PfÜB eben überhaupt nicht notwendig gewesen wäre, da er ja seit Jahren freiwillig bezahlt.

    Ich bin nun Rechtsantragsstelle und soll protokollieren, dass sich der Vater aus den genannten Gründen "wehren" möchte.
    Ich würde das gerne richtig aufnehmen, dass es auch Sinn macht. Ich dachte erst Vollstreckungsabwehrklage, aber ich bezweifel inzwischen, dass dies hilft, denn der Zahlungsanspruch gegen den Vater besteht ja jeden Monat neu, er kann als Einwand also kaum geltend machen, dass er schon gezahlt hätte.
    Es gib ja noch die Einstellung wegen § 775 Nr. 5 ZPO, aber geht das überhaupt bei laufendem Unterhalt? Eigentlich müsste dann ja jeden Monat neu eingestellt werden, wenn er die jeweilige Zahlung nachgewiesen hat, oder sehe ich das falsch?

    Insgesamt sehe ich gar nicht so viele Chancen für den Vater, aber wenigstens die Sache mit den Kosten finde ich dann doch etwas ungerecht. Muss der Vater die Kosten des PfÜB wirklich bezahlen, obwohl er die ganze Zeit über freiwillig bezahlt hat?

    Wäre euch für eure Hilfe sehr dankbar, da der Herr morgen zur Rechtsantragsstelle kommen will.

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