Ich habe einen Unterhalts-PfüB auf das Arbeitseinkommen des Schuldners nach 850d ZPO erlassen.
Es wird wegen rückständigem und laufendem Unterhalt gepfändet.
Aus der Forderungsaufstellungen gehen Teilzahlungen des Schuldners hervor.
Der Schuldner legt die Erinnerung mit der Begründung ein, höhere Teilzahlungen auf den Rückstand gezahlt zu haben und den laufenden Unterhalt freiwillig zu zahlen. Nachweise (für die Vergangenheit) werden vorgelegt.
Wie ist jetzt zu verfahren?