Hallo ihr Lieben,
ich habe ein blödes Problem bei der Kostenabrechnung...:(
Und zwar geht es um folgende Kostenkonstellation:
Es hat ein Beweissicherungsverfahren stattgefunden, für welches die Kosten auch bereits bei der Rechtsschutz abgerechnet und erstattet wurden (allerdings ohne eine Anrechnung der Geschäftsgebühr)
Danach wurde Klage eingereicht, 1. und 2. Instanz...
Nun frage ich mich, wie ich die Anrechnung der Verfahrenskosten bewerkstelligen kann..
Hatte überlegt, es folgendermaßen zu machen, bin mir aber absolut nicht sicher und frage deshalb hier nach eurer Hilfe..
- Verfahrensgebühr erster Instanz mit Anrechnung der Verfahrensgebühr des Beweissicherungsverfahrens
dann
- Verfahrensgebühr des Beweissicherungsverfahrens mit Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr
- insgesamt abzüglich des bereits erstatteten Betrages...
Ein weiteres Problem ist, dass erst nach dem Beweissicherungsverfahren außergerichtlich tätig geworden ist (zwischen sBV und Klage)..Wird dann trotzdem angerechnet`? Aaaahhh, Hilfeeee -.-
Hoffe, ihr könnt mir weiter helfen! Für Lösungsansätze oder Tipps oder sogar einer Lösung wäre ich unendlich dankbar!
Viele Grüße
Schokopudding