Verfahren bzgl. der Kraftloserklärung eines Erbscheins

  • Hallo,
    hab zum ersten Mal einen Erbschein eingezogen (wg. falscher Quoten); eine Ausfertigung wurde nicht zurückgegeben (hat die Erbin wohl in den Müll geworfen).
    Nun muss ich ja den Erbschein durch Beschluss für kraftlos erklären.
    Wie mach ich das nun mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger und dem Aushang an der Gerichtstafel. Was genau wird veröffentlicht?
    Hab mal im Bundesanzeiger nach „Mustern“ geschaut und gesehen, dass zB ein AG den kompletten Beschluss veröffentlicht hat?!
    Dachte eher an „In der Nachlasssache... wurde mit Beschluss vom... die Kraftloserklärung des Erbscheins des Amtsgerichts ... vom... ausgesprochen + Hinweis zur Wirksamkeit der Kraftloserklärung + Aufforderung zur Ablieferung?
    Und wie mach ich das zeitlich gesehen? Erfolgen die Bekanntmachung und der Aushang direkt mit Erlass des Beschlusses oder erst nach Ablauf der Beschwerdefrist?

    Liebe Grüße

  • Ich klinke mich hier mal rein:
    Welches Rechtsmittel ist gegen den Beschluss zur Kraftloserklärung eines Erbscheins möglich ? Nach altem Recht gab es kein RM (§ 84 FGG)?

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