SGB II Empfänger läßt Steuererklärung durch Anwalt fertigen - ok?

  • SGBII Empfänger ist Kleingewerbetreibender und hat sich die Steuererklärung durch einen Anwalt fertigen lassen. Würdet ihr hierfür Beratungshilfe bewilligen?
    Das hat er wohl schon öfter machen lassen. Als Gewerbetreibender mit knapp 350 € Umsatz im Monat finde ich das ganze etwas merkwürdig. Zumal ich ad hoc noch
    keine rechtlichen Schwierigkeiten erblicken kann. Das ist nicht das erste mal.

  • Was ist daran merkwürdig? Er lässt seine Steuererklärung von einem Dritten machen und muss das nichtmal bezahlen, ist doch super.

    Wäre schön. Aber mE gibt es dafür keine BerH. Außerdem wäre ein Steuerberater sinnvoller. Aber da weiß er wohl selbst, dass es keine BerH gibt.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • vgl. auch Beschluss AG Euskirchen vom 29.04.2016 - 12 II 14/16 BerH

    " ...im Einzelfall schon für die Erstellung der Einkommensteuererklärung Beratungshilfe zu gewähren sein, wenn der jeweilige Antragsteller bei der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung aufgrund einer besonderen Schwierigkeit und Komplexität des steuerlichen Sachverhaltes (z. B. Trennung der Ehegatten, Freibetrag für Alleinerziehende und Veranlagungsart) Schwierigkeiten hat, die über eine bloße Ausfüllhilfe hinausgehen (AG Bonn, Beschluss vom 03. August 2010 - 94 II 675/10 BerH -, juris), denn dann stellt die Beratung nicht lediglich eine allgemeine Lebenshilfe dar, für die keine Beratungshilfe gewährt werden muss."

    Beratungshilfe wird grds. nur zur Wahrnehmung von Rechten gewährt und nicht, wenn es um die Erfüllung von steuerlichen Aufzeichnungs-, Anmelde- und Erklärungspflichten geht. Daher kann der jetzt nicht die Einnahme-Überschussrechnung oder die Umsatzsteuererklärung über BerH abrechnen!

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

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