Betreiben aus Zwangshypothek und Arresthypothek

  • Guten morgen,

    ich habe einen Antrag der STA, dass diese die ZV aus zwei Zwangshypotheken (vormals Arresthypotheken) betreiben wollen. Die noch eingetragenen dritte Arresthypothek soll in eine Zwangshypothek umgewandelt werden (womit ich ja nun erstmal nichts zu tun habe).
    Mir ist leidr nicht klar, was ich alles benötige. Ich habe im Stöber soweit gelesen, dass bei einer schon in eine Zwangshypothek umgewandelte Arresthypothek der Titel der Leistungstitel (Urteil?) ist auf welchem die Eintragung der Zwangshypothek vermerkt sein muss. Richtig?
    Eine Vollstreckung aus der eingetragenen Arresthypothek ist nicht möglich, solange sie nicht entweder umgwandelt ist oder ein Duldungstitel vorliegt? :confused::confused::confused: Irgendwie stimmen die Beträge, aus welchen die Hypotheken eingetragen sind auch nicht mit dem Antrag des Vollstreckungswunschbetrages überein... :cool:
    Irgendwie bilden sich viele Fragezeichen in meinem Kopf und bevor ich der StA was schreibe, sollte das schon Hand und Fuß haben. ;)
    Kann mir jemand helfen, meine Gedankengänge zu ordnen?

  • Ev wurden die Arrest- bzw Zwangshypotheken für eine größer Summe eingetragen, nun wird aber nur ein Teilbetrag (ev in Anpassung an den vermuteten Verkehrswert) geltend gemacht.

    Klarstellen lassen kannst du das aber schon.

    Die mit dem Titel verbundene Eintragungsnachricht des Grundbuchamts "ersetzt" den Duldungstitel.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich habe
    III/1: 10.200 EUR Zwangssicherungshypothek (vormals Arresthypothek)
    III/2: 9.765 EUR Arresthypothek
    III/3: 30.000 EUR Zwangssicherungshypothek

    Vollstreckt werden soll aus einem Urteil des LG aus der Anordnung eines Verfalls von Wertersatz i.H.v. 38.000,00 EUR.:gruebel:

    Ich habe nichts weiter vorliegen.

    Es wird geschrieben:

    "Eine Ausfertigung des vorgenannten Urteils wurde bereits mit hiesigem Antrag vom 28.10,15 (gemeint war ein Antrag ans GB) übersandt. Die Vollstreckbarkeit der Forderung aus dem vorgenannten Urteil wird bescheinigt."

    :confused::confused::confused:

    In der GB Akte befindet sich eine Ausfertigung des Urteils mit RK Vermerk.

    Aber sonst hab ich nicht weiter vorliegen. Eintragungsnachrichten mit Titel verbunden auch nicht.

  • Ich würde den/die der jeweiligen Eintragung zugrundeliegenden Titel in vollstreckbarer Ausfertigung mit verbundener Eintragungsnachricht anfordern.

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