Guten morgen,
ich habe einen Antrag der STA, dass diese die ZV aus zwei Zwangshypotheken (vormals Arresthypotheken) betreiben wollen. Die noch eingetragenen dritte Arresthypothek soll in eine Zwangshypothek umgewandelt werden (womit ich ja nun erstmal nichts zu tun habe).
Mir ist leidr nicht klar, was ich alles benötige. Ich habe im Stöber soweit gelesen, dass bei einer schon in eine Zwangshypothek umgewandelte Arresthypothek der Titel der Leistungstitel (Urteil?) ist auf welchem die Eintragung der Zwangshypothek vermerkt sein muss. Richtig?
Eine Vollstreckung aus der eingetragenen Arresthypothek ist nicht möglich, solange sie nicht entweder umgwandelt ist oder ein Duldungstitel vorliegt? Irgendwie stimmen die Beträge, aus welchen die Hypotheken eingetragen sind auch nicht mit dem Antrag des Vollstreckungswunschbetrages überein...
Irgendwie bilden sich viele Fragezeichen in meinem Kopf und bevor ich der StA was schreibe, sollte das schon Hand und Fuß haben.
Kann mir jemand helfen, meine Gedankengänge zu ordnen?