Hallo,
folgender Sachverhalt:
Inzwischen geschiedene Eheleute sind zu je 1/2 Miteigentümer einer Wohnung. Die Wohnung mit einem Verkehrswert von 240T € ist finanziert. Die erstrangig eingetragene Grundschuld von 200T€ valutiert noch in Höhe von 180T €.
Die Ehefrau hat einen Titel über 40T € gegen ihren Ex-Mann und hat deswegen eine Zwangssicherungshypothek auf dessen Anteil eintragen lassen. Da die Frau sämtliche Zahlungen an die Bank erbringt und bei dem Mann nichts zu holen ist, möchte sie dessen Anteil aus der eingetragenen Hypothek versteigern lassen und ihn im Rahmen der Versteigerung möglichst preiswert erwerben.
Dazu folgende Fragen:
- Wenn die Frau den ZV-Antrag stellt, bleibt die Grundschuld bestehen. Wird das bestehenbleibende Recht mit 200T € oder mit 100T € berechnet?
- Wenn der Zuschlag bei 20T € (+100T € Grundschuld) erteilt werden sollte, müsste die Frau dann 100T € an die Bank und 20T € an ihren Ex-Mann zahlen? Kann die Frau gegenüber den 20T € mit Forderungen aufrechnen (z.B. den laufenden Tilgungsleistungen an die Bank, die eigentlich ihr Mann anteilig erbringen müsste?)?
- Wie werden die bereits getilgten 20T € berücksichtigt?
- Kann die Frau, wenn sich im Rahmen der ZV herausstellt, dass es neben ihr Mitbieter gibt, den Versteigerungsantrag zurücknehmen (wenn ja: bis wann?)?
Besten Dank
UP