Hallo,
ich habe einen Verein der 1990 eingetragen wurde. Die Satzung enthält keine Angaben zu der Mitgliederversammlung und über die Bildung des Vorstandes. Lediglich ist geregelt das der Vorsitzende den Verein im Rechtsverkehr vertritt. Regelungen zu § 58 Nr. 3 und 4 BGB gibt es in dieser Satzung nicht. § 58 ist nur eine Soll-Vorschrift und führt nicht zur Nichtigkeit. Meine Überlegungen gehen dahin, ob ich den Verein auffordern kann die Satzung zu ändern (evtl. Zwangsgeld) oder gegebenenfalls diesen zu löschen, weil genau diese Regelungen fehlen?
Danke