Erstattung Zwangsgeld

  • Hallo,

    habe vorliegend einen Antrag auf Erstattung von Zwangsgeld. Es wurden 1000,00 Euro festgesetzt und 1000,00 Euro von einem Dritten gezahlt, nachdem die Partei vom GVZ in eine Haftanstalt überführt wurde. Dort verbrachte die Partei den Abend und die frühen Morgenstunden = 2 Tage (50 Euro = 1 Tag Haft)

    Für diese 2 Tage möchte der Dritte anteilig das Zwangsgeld erstattet bekommen.

    Nun war das ganze schon im Jahr 2010.

    Wie sieht es mit der Verjährung des Erstattungsanspruches aus? § 195 BGB - 3 Jahre oder gibt es eine andere Verjährungsfrist? Wenn ja, wonach? Ich bin bisher nicht fündig geworden.

    Vielen Dank schon mal

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