Am 01.07.2016 wird vom IV der MUZ angezeigt. Die Anzeige geht taggleich per Fax bei Gericht ein.
Am selben Tag wird telefonisch eine Dienstleistung vom IV für das insolvente Unternehmen in Auftrag gegeben und vom Dienstleister auch erfüllt.
Ist die Forderung des Dienstleisters eine Neumasseverbindlichkeit oder Altmasseverbindlichkeit?