Zu folgender Konstellation würde ich gerne eure Meinung hören oder besser lesen.
An den Gläubiger ist eine Maschine sicherungsübereignet. Insolvenzverfahren wird eröffnet. Maschine soll im Rahmen einer übertragenen Sanierung verkauft werden. Preis T€ 300. Pauschale nach § 171 Abs. 2 = 5% = T€ 15. Der Gläubiger sieht den Aufwand des Verwalters als deutlich geringer an, 20 Stunden à € 200 und noch einmal € 1.000 für sonstige Aufwendungen. Der Verwalter ist erzürnt und wirft dem Gläubiger emotional und wutentbrannt entgegen er habe allein für die Verwertung der Maschine 100 Stunden aufgebracht, die übertragene Sanierung sei extrem kompliziert gewesen.
Anmerkung es handelt sich um ein kleineres Unternehmen mit 20 Mitarbeitern und den Erwerber hatte der Gläubiger im Vorfeld schon gefunden. Es mussten als "nur" noch die Details der übertragenen Sanierung ausgearbeitet werden. Zunächst meine ich, dass die Verwertungskostenpauschale sich ausschließlich auf den Aufwand der Verwertung der Maschine bezieht, der aber nicht identisch ist mit der Verwertung des Unternehmens als Ganzes. Dort sind Mitarbeiter zu verhandeln, Beziehungen zu Lieferanten und Kunden, andere Vermögenswerte etc. Wenn der Verwalter dann allen Ernstes behauptet er habe 100 Stunden nur für die Verwertung der Maschine benötigt dann kommt mir das komisch. Hatte ich in meinen knapp sieben Jahren in der Insolvenzverwaltung nicht einmal, das soviel Zeit benötigt wurde, wäre ja auch ziemlich unökonomisch. Wie seht ihr das?