Hallo zusammen,
sooo...ich habe den GV zur Vollstreckung des O-Geldes beauftragt...einen Teil der Hauptforderung konnte er nunmehr bereits beitreiben...nun ist der Schuldner aber unbekannt verzogen (EMA, Anfrage bei den Prozessbeteiligten, etc. bereits erfolgt) - wie verfahrt ihr in einem solchen Fall???
Kann ich das Verfahren nun "weglegen" oder wie geht ihr vor???
Danke:)