Rückforderung einer Grundstücksübertragung bei Nießbrauchsrecht

  • Hallo, ein Betreuter ist im Heim. Seine Heimkosten kann er von seiner Rente begleichen. Er hat aber seinem mdj. Sohn vor ca. 8 Jahren ein Grundsück übertragen und sich ein Nießbrauchsrecht vorbehalten. Laut Übertragungsvertrag ist er für die Begleichung der öffentlichen Lasten als Nießbrauchsberechtigter verpflichtet. Mittlerweile ist die Zwangsversteigerung des Grundstückes wegen nicht bezahlter Grundsteuern angeordnet, da die Renten des Betreuten nur für die Heimkosten und nicht für die Begleichung der Grundsteuern ausgereicht hat. Hat der Betreuer sich richtig verhalten oder hätte er zunächst die Grundsteuern begleichen müsssen ? Mir stellt sich auch die Frage, ob die Grundstücksübertragung eventuell als Schenkung wegen eigener Bedürftigkeit zurückzufordern ist. Die Betreuervergütung wird mittlerweile auch aus der Staatskasse gezahlt .

  • Dem Betreuer obliegt die Entscheidung, welche Verbindlichkeiten des Betroffenen er tilgt. Ein Verschulden von ihm sehe ich daher nicht.

    Fraglich scheint mir im in diesem Fall, ob überhaupt eine Rückforderung der Schenkung nach § 529 BGB in Betracht käme, da die Heimkosten durch dien Renten gedeckt sind. Die Bedürftigkeit des Betreuten dürfte daher zweifelhaft sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Frog (13. Oktober 2016 um 09:37)

  • Hat der Betreuer hinsichtlich der Grundsteuern überhaupt irgendwas gemacht?
    Klingt ein wenig lapidar der Sachverhalt, wenn ein mj und ein pflegebedürftiger Betreuter im Spiel wird ja wohl mit der Gemeinde zu reden sein...:confused:

  • Du meinst, das Steuervermeidungsmodell soll jetzt tatsächlich soweit gehen, daß selbst die Grundsteuern vermieden werden können?:teufel:

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Es ist schon ein wenig fragwürdig wie es soweit kommen konnte, dass nun die ZV betrieben wird, da muss sich der Betreuer schon fragen lassen, wie das passieren konnte, weil auch wenn's Geld nur für's Heim reicht ist das natürlich auch eine Angelegenheit des Betreuten, die einer gewissen Kümmerung durch den Betreuer bedarf.

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