GbR Insolvenzplan

  • GbR Insolvenzplan


    Folgender Sachverhalt:

    Im Insolvenzeröffnungsverfahren teilen die beiden Gesellschafterinnen der GbR (GbR hat kein Aktivvermögen und ist seit Monaten nicht mehr gewerblich tätig, Gewerbe auch lange abgemeldet) dem mit der Erstellung des Gutachtens beauftragten Sachverständigen mit, dass sie einen Insolvenzplan für die GbR anstreben (angabegemäß würden Dritte Zahlungsmittel hierfür zur Verfügung stellen). Sie wollen somit ihre private Haftung verhindern.
    Meine Fragen:

    1: Ein Insolvenzplan kommt doch nur in Frage, wenn die Gesellschaft weiterbestehen soll. Hier wurde die Gesellschaft schon längst eingestellt.
    2. Ein eventuell dennoch möglicher Insolvenzplan würde die Gesellschaft von den Verbindlichkeiten befreien. Aber auch die Gesellschafterinnen selbst, die privat haften?
    3. Sollt der SV in Aussicht auf den Insolvenzplan die IE anregen? Wäre ja nicht optimal, wenn der im eröffneten Verfahren erstellte Plan abgelehnt wird und es somit Massearmut gäbe (GbR ohne Aktivvermögen).

  • Plan für GbR geht grundsätzlich. Da man im Plan alles regeln kann, kann man auch einen Plan machen, der nicht für eine Fortführung gedacht ist und der die Haftung der Gesellsschafter begrenzt. (Ob die Gläubiger dem zustimmen, ist dann später eine ganz andere Frage)

    Eröffnung des Verfahrens geht natürlich nur mit Kostendeckung (das später ein Plan kommen soll ist für sich allein kein Grund zu eröffnen). Irgendjemand muss also einen Kostenvorschuss leisten, damit eröffnet werden kann. Damit ist dann später auch egal ob Plan kommt oder angenommen wird, denn die Kosten sind durch den Vorschuss gedeckt.

  • Plan für GbR geht grundsätzlich. Da man im Plan alles regeln kann, kann man auch einen Plan machen, der nicht für eine Fortführung gedacht ist und der die Haftung der Gesellsschafter begrenzt. (Ob die Gläubiger dem zustimmen, ist dann später eine ganz andere Frage)

    Eröffnung des Verfahrens geht natürlich nur mit Kostendeckung (das später ein Plan kommen soll ist für sich allein kein Grund zu eröffnen). Irgendjemand muss also einen Kostenvorschuss leisten, damit eröffnet werden kann. Damit ist dann später auch egal ob Plan kommt oder angenommen wird, denn die Kosten sind durch den Vorschuss gedeckt.

    Danke für die klare Antwort :)

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