Akteneinsicht

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin erst seit kurzem fertig und daher noch nicht sehr erfahren. In der Regel gelingt es mir, mich überall reinzulesen, aber hier klappt das leider nicht, darum brauche ich Hilfe.

    Meine Mandantin würde gerne sehen, was die Betreuerin ihrer Mutter so treibt. Sie hat wohl einen anonymen Hinweis bekommen, dass hier Kredite aufgenommen würden und sie kann sich das nicht erklären.
    Der Betreuer muss ja dem AG berichten, was er als Betreuer tut.

    Kann man also einfach Akteneinsicht fordern, so wie zB bei Staatsanwaltlichen Ermittlungsakten? Oder wie mach ich das??
    Vielleicht hat jemand auch einen link für mich, den ich nicht gefunden habe.

    Vielen lieben Dank bereits vorab!!!!! :)

  • Das ist ganz einfach zu beantworten. Wenn die Mutter deiner Mandantin noch geschäftsfähig wäre, hätte deine Mandantin das Recht, die Vermögensverhältnisse ihrer Mutter zu überprüfen? Eine Betreuung ändert an den allgemeinen Grundsätzen nichts.

  • Vielen Dank!!

    Meine Mandantin beabsichtigt die Betreuung zurück zu bekommen.

    Wenn ich bei Gericht anrege, hier ein Betreuungsverfahren durchzuführen, da die Tochter die Betreuung zurück will, gibt es dann die Möglichkeit Akteneinsicht zu bekommen? Um belegen zu können, warum die Berufsbetreuerin diese Tätigkeit nicht mehr ausüben darf?

    Ich weiß, dass ehrenamtliche Betreuung der Berufsbetreuung grds vorgeht, aber aufgrund der Vergangenheit könnte dieser Grundsatz alleine nicht reichen, um das Ziel der Mandantin zu verwirklichen.

  • Bei mir könntest du anregen, dass die Tochter nun die Betreuung übernehmen möchte und (hoffentlich sehr gute) Argumente bringen, warum das jetzt im Interesse der Betreuten ist. Da aber schon was vorgefallen zu sein scheint, würde ich zuerst erforschen, was die Betreute will (natürlicher Wille genügt) und sehr genau prüfen lassen, ob die bisherigen Hinderungsgründe nicht mehr bestehen. Auch Streit zwischen Geschwistern können die Nichtgeeignetheit begründen. Meine Betreuungsbehörde leistet da sehr gute Zuarbeit. Wichtig ist mir allein das Wohl der Betreuten, die Tochter und deren Interessen scheren mich nicht. Und vorab Akteneinsicht, niemals! Das Gericht prüft und nicht der Anwalt der Tochter.

  • Vielen Dank!!

    Meine Mandantin beabsichtigt die Betreuung zurück zu bekommen.

    Wenn ich bei Gericht anrege, hier ein Betreuungsverfahren durchzuführen, da die Tochter die Betreuung zurück will, gibt es dann die Möglichkeit Akteneinsicht zu bekommen? Um belegen zu können, warum die Berufsbetreuerin diese Tätigkeit nicht mehr ausüben darf?


    Nein.

  • ...
    ich meine mich daran zu erinnern, dass ehrenamtliche Betreuung "vorgeht" und ich meine auch, dass das Gericht dem Vorschlag der Betreuten, einen Verwandten zu bestellen, nachkommen soll
    ...

    wenn Du schreibtst, es sei beabsichtigt, die Betreuung "zurückzubekommen" - was ist denn bisher insgesamt passiert und was ist dazu (Abgabe der Betreung) vorgefallen?

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