Folgender Sachverhalt:
IE über das Vermögen des Unternehmens A war im Mai 2016.
Das Unternehmen B wurde letztmalig im Januar 2015 mit Ware beliefert, Rechnungssumme 1.190,00 Euro inkl. Umsatzsteuer. Die Rechnung hat das untenehmen B im Februar 2015 erhalten , aber seinerzeit nicht bezahlt.
IV fordert nach IE das Unternehmen B zur Zahlung auf. Dieser zahlt die o.g. Summe abzüglich 119,00 Euro, da 10 Prozent der gelieferten Ware
nachweislich mangelhaft war. Das Unternehmen B rechnet zu Recht auf, soweit so gut.
Meine Frage: Muss jetzt der IV eine Korrektur der Rechnung des Untenehmens A an Untenehmen B aus Februar 2015 vornehmen? Oder eher eine Gutschrift zur damaligen Rechnung erstellen an Untenehmen B in Höhe von 119,00 Euro= Oder muss der IV nichts machen`? Bin wegen der Thematik Umsatzsteuer etwas unsicher.