Begründung sofortige Beschwerde

  • Die sofortige Beschwerde im Falle der PKH Versagung ist nach § 127 ZPO innerhalb einer Notfrist von 1 Monat einzulegen.

    Kann man die Begründung der sofortigen Beschwerde nachreichen ?

    Sollte man Fristverlängerung beantragen ?

  • Die Mitteilung, dass die Begründung bis zum ... erfolgen wird, kann man durchaus für anmaßend halten. Immerhin regelt das Gesetz eine Befugnis zur Fristsetzung durch den Vorsitzenden, nicht durch den Antragsteller. Ich würde, auch wenn diese Formulierung in der Praxis von manchen verwendet wird, daher davon abraten, sondern wie üblich eine Fristverlängerung beantragen und begründen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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