Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Erhöhung des pfandfreien Betrages wegen einer am 16.09.2016 auf einem P- Konto gutgeschriebenen Nachzahlung vorliegen. Wenn ich den vorliegenden Kontoauszug richtig verstehe, so ist der Betrag, der über die dem Schuldner zur Verfügung stehenden 1073,88 EUR hinausgeht, am 19.09.2016 bereits an einen Gläubiger abgeführt worden. Am 10.10.2016 geht nun der erwähnte Erhöhungsantrag ein.
Ich sehe hier kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, da der Betrag ja bereits abgeführt wurde. Kommentierung hierzu vermochte ich nicht zu finden.
Sieht das jemand anders? Danke für Eure Meinungen