Hallo, liebe Kollegen,
ich möchte mal fragen, ob jemand einen Antrag auf gerichtliche Umwandlung einer niederländischen Geldsanktion in eine Geldbuße nach § 87i IRG schon auf dem Tisch hatte. Ich stelle mir die Fragen, ob ich überhaupt für diesen Beschluss zuständig bin. Ich wurde von einer Richterin gebeten, die Entscheidung vorzubereiten. Kann mir jemand helfen?