Rechtshilfe in Strafsachen

  • Hallo, liebe Kollegen,

    ich möchte mal fragen, ob jemand einen Antrag auf gerichtliche Umwandlung einer niederländischen Geldsanktion in eine Geldbuße nach § 87i IRG schon auf dem Tisch hatte. Ich stelle mir die Fragen, ob ich überhaupt für diesen Beschluss zuständig bin. Ich wurde von einer Richterin gebeten, die Entscheidung vorzubereiten. Kann mir jemand helfen?

  • Ich kenne solche "Aufträge" auch und du hast mein ganzes Mitgefühl.

    Ich meine aber, du kannst sachlich nicht zuständig sein, weder als Rechtspfleger (mangels Übertragung) noch für den Fall, dass du dich als Sachbearbeiterin in der Verwaltung tummelst (eine spontane Vermutung wegen der Rubrik "Verwaltung"). Letzteres schon deswegen nicht, weil das Umwandlungsverfahren nach § 87i IRG ein gerichtliches Verfahren ist. Es gibt eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 8. Dezember 2015 (III-3 Ws 100/15), die sich zwar nicht mit deinem Problem, aber in einer interessanten Fußnote dazu verhält - könnte dir das weiterhelfen? Falls du selbst rankommst: Zeitschrift ZIS 3/2016, S. 208, anderenfalls schick mir fix eine PN..

    Ich hab es wirklich versucht! Aber es geht einfach nicht komplizierter...

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