Hallo!
Ich habe mittlerweile einen Knoten im Hirn. Vielleicht kann jemand helfen, dies zu lösen.
Folgender Sachverhalt in Kürze liegt vor:
Die Betreute ist im Rahmen eines klassischen Behindertentestaments, gemeinsam mit ihrer Mutter und den 2 Geschwistern Erbe geworden. Testamentsvollstreckung wurde angeordnet. Es liegt eine ImmobilienGBR, sowie eine VerwaltungsGmbH vor. Bargeld ist nicht in Massen vorhanden
Die Schwester ist gleichzeitig Betreuerin
Der Bruder ist Testamentsvollstrecker
Nunmehr hat die Betreuerin=Schwester dem Bruder (=TV) ein Darlehen in Höhe von 4.800,- € gewährt. Das Geld wurde offensichtlich von einem Konto aus dem Nachlassvermögen entnommen.
Bereits in den Jahren vor dem Erbfall wurden entsprechende Darlehen seitens der Eltern an den Sohn für Bauvorhaben gewährt.
Es stellen sich nunmehr folgende Fragen:
- Durfte die Betreuerin überhaupt den Darlehensvertrag abschließen (Genehmigungsbedürftigkeit bleibt erstmal aussen vor)? Es handelt sich doch um das Vermögen, welches der Testamentvollstrecker verwaltet.
- Wenn der Testamentvollstrecker den Darlehensvertrag hätte unterschreiben müssen, läge doch eindeutig ein Vertretungsausschluss vor, oder?
Hoffe auf Hilfe! Ich hasse diese Behindertentestamente! Uns Testamentsvollstrecker! UND Miterben!