Hallo,
ich habe hier eine etwas kuriose Akte.
Zum Termin waren Ast und AG geladen, persönliches Erscheinen war angeordnet.
Im Termin waren jeweils nur die RAe da, denn
- beim ASt ist der Zug ausgefallen
- der AG ist versehentlich in den falschen Zug gestiegen
Beide sollten später kommen, laut Rücksprache mit der zuständigen Richterin waren sie aber dann doch nicht da.
Beide haben VKH.
Jetzt reicht der RA d. AGs einen Kostenerstattungsantrag für die Mandantschaft ein und beantragt, wiefolgt zu erstatten:
1. Taxikosten von Kaff A (Wohnort d. AGs) nach Kaff B 33,00 €
2. Zugkosten von Kaff B zum Prozessort 6,20 €
3. Kfz-Kosten von Prozessort nach Kaff A 12,50 €
von Kaff A zum Prozessort gibt es tatsächlich keine öffentlichen Verkehrsmittel.
Ich bin versucht, den Antrag zurückzuweisen, da d. AG ja gerade nicht zum Termin angereist ist sondern (böse gesagt) in der Weltgeschichte umher gegondelt ist.
Wenn ein Zug ausfällt, wie beim ASt, ist das höhere Gewalt, dafür kann die Partei ja nix, aber selber in den falschen Zug zu steigen ist für mich eigentlich eigene Blödheit, für die die Landeskasse nichts kann.
Im Zöller wird (zu § 91, Rn. 13, "Reisekosten a) der Partei") auch immer nur von Kosten für die Teilnahme am Termin geschrieben...
Als zweite Idee hatte ich überlegt, die fiktiven Reisekosten zum Termin zu erstatten?
Da wäre ich mir aber nicht sicher, welche Höhe ich nehmen soll. Denn aufgrund der Rückfahrt, die ja angeblich wohl mit einem Kfz erfolgt ist, frage ich mich, ob die Partei denn nun doch ein Auto hat (in den VKH-Unterlagen steht nichts drin)!? Oder wurde sie von jemandem mitgenommen? Und, wenn sie ein eigenes Auto hat, wieso hat sie es nur für die Rückfahrt benutzt? Stand es etwa am Ort des Gerichts!?
Fragen über Fragen...Hat jemand eine gute Idee?^^
Viele Grüße und danke schonmal im Voraus,
Zahira