Die für die X-Bank im Grundbuch eingetragene Briefgrundschuld soll gelöscht werden.
Hierzu legt die Y-Bank eine formrichtige Löschungsbewilligung, den Grundschuldbrief sowie eine Abtretungserklärung im Original -mit der Abtretung der Grundschuld von der X-Bank an die Y-Bank- vor.
Die Abtretungserklärung ist notariell beglaubigt. Allerdings fehlt hinsichtlich der handelnden Bevollmächtigten ein Vollmachtsnachweis bzw. eine Erklärung nach § 21 BNotO. Aus formeller Sicht ist die Abtretungserklärung also für das Grundbuchamt "nicht existent", vergleichbar mit einer privaten Abtretung.
Da aber der Brief vorgelegt wird, ist m.E. die Grundschuld auch ohne den Nachweis der Vertretungsmacht zu löschen.
Wie seht Ihr das?