Hallo,
wir haben einen Beschluss, dass PKH für das ZV-Verfahren bewilligt wird. Der Schuldner ist jetzt verzogen und ein anderes Gericht ist als Vollstreckungsgericht zuständig. Muss ich jetzt beim neuen Vollstreckungsgericht den Antrag stellen oder gilt der Beschluss vom alten Gericht, welcher zeitlich nicht befristet ist, noch fort?
Wenn das neue Gericht zuständig sein sollte. Kann ich PKH auch rückwirkend beantragen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, damit wir die Kosten noch bekommen?
Danke vorab
Liane