Rechtsantragstelle und Burka/Nicab?

  • Guten Morgen zusammen,

    gibt es bei Euch Erfahrungen mit vollverschleierten Frauen als Antragstellerinnnen auf der Rechtsantragstelle?

    Wie geht Ihr damit um?

    Gibt es in Euren Gerichten Anweisungen dazu?

    Wenn Sie sich bei Euch durch Lüften des Schleiers erkenntlich geben, wäre interessant, ob Ihr männlich oder weiblich seid.

    Danke und Gruß,

    Karsten

  • Na ja, zwecks Identitätsfeststellung müssen sie diese hier halt einmal lupfen. Damit hatte ich bislang aber noch keine Probleme.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Bei schriftlich eingereichten Klagen etc. gibt es auch keine Identitätsfeststellung, daher halte ich diese auch nicht für erforderlich, wenn jemand vorbeikommt. Vor einem Termin gibt es auch keine Passkontrolle.

  • Bei schriftlich eingereichten Klagen etc. gibt es auch keine Identitätsfeststellung, daher halte ich diese auch nicht für erforderlich, wenn jemand vorbeikommt. Vor einem Termin gibt es auch keine Passkontrolle.


    Das kann man so nicht stehen lassen! :(

    Es ist allgemein Usus, im Rahmen der Verpflichtung von Vormündern und Betreuern sich den Ausweis desjenigen zeigen zu lassen.

    Gleiches sollte auch bei der Aufnahme von Klagen gelten!

  • Bei schriftlich eingereichten Klagen etc. gibt es auch keine Identitätsfeststellung, daher halte ich diese auch nicht für erforderlich, wenn jemand vorbeikommt. Vor einem Termin gibt es auch keine Passkontrolle.


    Das ist ein anderer Sachverhalt, weil dort keine gerichtlichen Urkunden erstellt werden und die Identität des/der Erschienenen bescheinigt wird. Der UdG hat sich irgendwie über die Identität Kenntnis zu verschaffen, meinetwegen zur Not unter augenscheinlichem Abgleich dem Foto auf dem abgelaufenem Bibliotheks-Ausweis und sollte das im Protokoll zu vermerken.
    Was m. E. gar nicht ginge, wäre der Wechsel der Personals, wenn das verschleierte Wesen dies wünscht, denn damit würde zur Förderung radikaler religiöser Parallelstrukturen die Geschäftsverteilung unterlaufen.

  • Bei schriftlich eingereichten Klagen etc. gibt es auch keine Identitätsfeststellung, daher halte ich diese auch nicht für erforderlich, wenn jemand vorbeikommt. Vor einem Termin gibt es auch keine Passkontrolle.

    Da will aber der Anwalt deinen Ausweis sehen wenn er dich nicht kennt.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Genau das hab ich mich auch schon gefragt. Da muss es doch schon Lit. oder Entscheidungen geben. Das Prob. ist doch vielfach mgl., z.B. Pkw-fahrerin und Polizeikontrolle.

    Die Frage bei uns ist, muss man den Antrag aufnehmen, wenn die Identität nicht geklärt ist, ggf. mit Vermerk, dass nicht festgestellt, weil ...?

    (Ich hatte auch schon mal überlegt, gleich nach dem Eintreten zu fragen, ob das jetzt ein Heiratsantrag sein soll, denn sonst dürfte sie ja nicht in einem Raum mit einem Mann sein. :D)

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Bei schriftlich eingereichten Klagen etc. gibt es auch keine Identitätsfeststellung, daher halte ich diese auch nicht für erforderlich, wenn jemand vorbeikommt. Vor einem Termin gibt es auch keine Passkontrolle.


    Das ist ein anderer Sachverhalt, weil dort keine gerichtlichen Urkunden erstellt werden und die Identität des/der Erschienenen bescheinigt wird. Der UdG hat sich irgendwie über die Identität Kenntnis zu verschaffen, meinetwegen zur Not unter augenscheinlichem Abgleich dem Foto auf dem abgelaufenem Bibliotheks-Ausweis und sollte das im Protokoll zu vermerken.
    Was m. E. gar nicht ginge, wäre der Wechsel der Personals, wenn das verschleierte Wesen dies wünscht, denn damit würde zur Förderung radikaler religiöser Parallelstrukturen die Geschäftsverteilung unterlaufen.


    :daumenrau

  • Ist das wirklich ein Problem, das in der Praxis vorkommt? Laut einem Artikel in der Süddeutschen gibt es in Deutschland Niqabträgerinnen geschätzt überhaupt nur in einem zwei- bis maximal niedrigen dreistelligen Bereich, Burkaträgerinnen überhaupt keine.

    Mir sind zumindest während meiner RAST- Zeit weder Burka- noch Niqabträgerinnen über den Weg gelaufen.

    Gruß
    DD

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Es gibt dazu wohl eine Expertise eines saudischen Iman, dass das Ablegen des Schleiers vor Gericht usw. erlaubt ist.

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/kleid…reten-1.2908827

    Na Gott sei Dank gibt es hierzu also eine verbindliche Richtlinie für die Deutsche Justiz. *Ironie aus*

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Da will aber der Anwalt deinen Ausweis sehen wenn er dich nicht kennt.

    Ich weiß nicht, wo diese Fehlvorstellung herkommt. Ich mach das jetzt auch nicht erst seit gestern, und habe mir, bis auf 1-2 Ausnahmen, noch niemals den Ausweis von irgendeinem (potentiellen) Mandanten zeigen lassen. Und wer kontrolliert die Identität, wenn der Kläger empörenderweise ganz allein, ohne Anwalt und RASt, eine Klage schreibt und bei Gericht einreicht?

  • Es gibt dazu wohl eine Expertise eines saudischen Iman, dass das Ablegen des Schleiers vor Gericht usw. erlaubt ist.

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/kleid…reten-1.2908827

    Na Gott sei Dank gibt es hierzu also eine verbindliche Richtlinie für die Deutsche Justiz. *Ironie aus*

    Ich glaube nicht, dass die Expertise angefragt wurde, um eine Richtlinie für die Justiz zu schaffen, sondern eher um eine Richtlinie (oder eher ein "siehste, darfst/musst du doch, als zieh datt Dingens aus") für die verschleierten Muslima zu schaffen.

    Im übrigen stelle ich gerade die gleiche Frage wie DeliriumDriver, ob das tatsächlich so ein Riesenproblem ist. So viele vollverschleierte Muslima dürfte es in D doch nicht geben.

  • Ist das wirklich ein Problem, das in der Praxis vorkommt? Laut einem Artikel in der Süddeutschen gibt es in Deutschland Niqabträgerinnen geschätzt überhaupt nur in einem zwei- bis maximal niedrigen dreistelligen Bereich, Burkaträgerinnen überhaupt keine.

    Mir sind zumindest während meiner RAST- Zeit weder Burka- noch Niqabträgerinnen über den Weg gelaufen.

    Gruß
    DD

    Doch, bei uns kommt immer wieder mal eine vorbei.

  • Da will aber der Anwalt deinen Ausweis sehen wenn er dich nicht kennt.

    Ich weiß nicht, wo diese Fehlvorstellung herkommt. Ich mach das jetzt auch nicht erst seit gestern, und habe mir, bis auf 1-2 Ausnahmen, noch niemals den Ausweis von irgendeinem (potentiellen) Mandanten zeigen lassen. Und wer kontrolliert die Identität, wenn der Kläger empörenderweise ganz allein, ohne Anwalt und RASt, eine Klage schreibt und bei Gericht einreicht?

    Würde mich auch mal interessieren; ich geister ja jetzt auch schon 28 Jahre durch Kanzleien, und wenn mal irgendwo der Ausweis ins Spiel kam, dann eher, weil ihn jemand anders sehen wollte, bei der Beantragung von Besuchserlaubnissen z. B.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Ist das wirklich ein Problem, das in der Praxis vorkommt? Laut einem Artikel in der Süddeutschen gibt es in Deutschland Niqabträgerinnen geschätzt überhaupt nur in einem zwei- bis maximal niedrigen dreistelligen Bereich, Burkaträgerinnen überhaupt keine.


    (Da ist vermutlich die Frage, auf welche validen Daten die Prantlhausener Zeitung ihre Thesen stützt und ob die politische Ausrichtung hier dazu führt, die Dunkelziffer eher mal nach unten auszurichten.)
    Ja, es kommt vor, wenn sicher auch regional sehr unterschiedlich, je nach Migranten-Community. Ist letztlich nicht anders als z. B. mit Taubstummen oder Trangender-Kunden, die geben sich ja auch nicht die Klinke in die Hand.

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