Hallo Forum,
ich habe eine relativ umfangreiche und verzwickte Nachlasssache.
Für einen Beteiligten habe ich als Nachlassgericht einen Abwesenheitspfleger bestellt. Hiergegen wurde eine Beschwerde eingereicht mit der Begründung, dass der Beschluss weder zulässig noch begründet sei. Völlig zutreffend erscheint mir, dass ich hier als unzuständiges Gericht gehandelt habe, da es sich bei einer Abwesenheitspflegschaft um eine betreuungsgerichtliche Zuweisungssache handelt. Ich bin aber immernoch der Meinung, dass mein Beschluss grundsätzlich begründet ist. Es besteht hier meiner Meinung nach ein Bedürfnis für eine Abwesenheitspflegschaft.
So- was tun? Der Beschwerde abhelfen und die Sache an das zuständige Betreuungsgericht verweisen? Es kann doch erneut (dieses Mal vom zuständigen Gericht ;)) über die Sache entschieden werden oder?
Vielen Dank für eure Hilfe